Nachwuchsförderung
Viele Kinder und Jugendliche entwickeln früh den Wunsch nach einer sportlichen Karriere, insbesondere dann, wenn sie merken, dass sie ihren Sport leistungsorientiert und erfolgreich ausüben können. Um diese Entwicklung gezielt zu unterstützen, orientiert sich die Nachwuchsförderung im Radsport in Mecklenburg-Vorpommern an der Kaderpyramide des DOSB.
Gemeinsam mit den Vereinen vor Ort wird eine breite Basis für Talentsichtung und -entwicklung geschaffen. So können junge Sportlerinnen und Sportler früh erkannt und systematisch gefördert werden. Landesleistungszentren bilden dabei die nächste Stufe: In enger Zusammenarbeit mit den Sportgymnasien in Schwerin und Neubrandenburg ermöglichen sie eine weiterführende Entwicklung leistungsstarker Talente auf Landeskaderniveau.
Ziel dieser Förderung ist es, geeignete Athletinnen und Athleten schrittweise an das nationale Leistungsniveau heranzuführen und in Bundeskaderstrukturen zu überführen. Dort erfolgt die weitere Ausbildung an Bundesstützpunkten mit Blick auf internationale Einsätze und eine mögliche Perspektive im National- oder Olympiakader.
Maßgeblich für die Ausgestaltung der Kaderförderung ist die Leistunssportkonzeption des Landesverbandes und seine Förderrichtlinien.
Grundlagen der Nachwuchssichtung und Leistungssportkonzeption
Förderrichtlinie des RSV für LK-NK2
Richtlinie des Radsportverband M-V e.V. zum Einsatz von Zuwendungen aus dem
Förderbereich „ sportliche Talente im Land“
Grundlagen der Förderung
Der Radsportverband M-V e.V. ist als Fachverband und Träger des „Landesleistungszentrum Radsport“ für die Beantragung, den sachgerechten Einsatz und die Abrechnung der vom LSB M-V e.V. gewährten Zuwendungen für die Talentförderung zuständig.
Die Nutzung der bewilligten Fördermittel erfolgt nach Maßgabe der Förderrichtlinie des LSB MV e.V. und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO Mecklenburg-Vorpommern.
Gegenstand der Förderung ( siehe auch Förderrichtlinie des LSB MV e. V. )
Es werden Zuwendungen für die Talentförderung zu den Ausgaben der Landesfachverbände
(Landeskader- LK- / Nachwuchskader 2 - NK2 - ) im Land gewährt, die im Wesentlichen durch das Leistungssport- und Förderkonzept des LSB bestimmt werden.Voraussetzungen der Förderung sportlicher Talente am LLZ Schwerin
Der Sportler ist in den Landeskaderlisten ( LK bis NK2 ) des LLZ Schwerin geführt.
Der Sportler trainiert ausschließlich nach den vom Landestrainer / Landesnachwuchstrainer vorgegebenen Trainingsplänen
Der Sportler trainiert auf Grundlage seines Leistungsniveaus in Trainingsgruppen ( TG ) am LLZ Schwerin
Der Sportler nimmt ausschließlich an den vom Landestrainer/ Landesnachwuchstrainer festgelegten Wettbewerben, Sichtungs- und Nominierungswettkämpfen teil.
Planung/ Beantragung der Fördermittel
Planungsgrundlage sind:
die bestätigten NK2 Kaderliste German Cycling
die Liste der berufenen Landeskader ( LK ) des RSV M-V e.V.
die Liste der durch den LSB M-V bestätigten Trainingszentren des RSV M-V.
die Maßnahme- und Wettkampfplanung der Landestrainer ( NK2 ) und Landesnachwuchstrainer ( LK )
Durch die Geschäftsstelle ist auf Grundlage der in 2.1. aufgeführten Planungsunterlagen der Antrag „ Förderung sportlicher Talente“ nach Maßgabe der Förderrichtlinie zu erarbeiten, dem Vizepräsidenten Wirtschaft –und Finanzen zur Prüfung und Unterzeichnung vorzulegen und dem LSB M-V fristgerecht einzureichen.
Gegenstand des Fördermitteleinsatzes
Die Fördermittel werden eingesetzt für:
die Organisation und Durchführung des Trainings der Kaderathleten ( NK2 / LK ) am Landesleistungszentrum und an den Trainingsstützpunkten;
die Organisation und Durchführung von Lehrgängen und Wettkämpfen auf Landesebene
die Unterstützung der Teilnahme von Kadern ( NK2 / LK ) an Sichtungs- und Nominierungs-wettkämpfen sowie Meisterschaften auf Landes- / Bundesebene;
die Honorierung nebenberuflicher Trainertätigkeit;
Trainerhonorare können durch den RSV MV aus den Verbandszuwendungen Leistungssport gewährt werden, wenn:
- der Honorartrainer in einem anerkannten LLZ oder TSP nebenberuflich tätig ist,
- der Honorartrainer bestätigte LK- / NK2-Kaderathleten trainiert, wobei die
Trainingsgruppe insgesamt 10 Sportler umfassen soll,
- durch den Honorartrainer die Durchführung von mindestens zwei Trainingseinheiten
bzw. einen Trainingsumfang von 4 Stunden pro Woche im LLZ/TSP gewährleistet wird;
Wettkampfbetreuung kann zusätzlich pro Wettkampftag mit einer Trainingseinheit
von 120 Minuten honoriert werden,
- durch den Honorartrainer mindestens eine gültige Trainer C-Lizenz vorliegt,
- durch den Honorartrainer eine schriftliche Honorarvereinbarung mit der Ausweisung
der Tätigkeitsmerkmale und Arbeitsschwerpunkte für ein Jahr zwischen dem RSV M-V
e.V. und dem Trainer abgeschlossen wurde.sportmedizinische Untersuchungen der NK2;
die Ausstattung des Landesleistungszentrum und –der Trainingsstützpunkte mit Sportgeräten und Material;
Maßnahmen zur Dopingaufklärung, - Bekämpfung und – Kontrolle für NK2 .
Maßnahmen auf Vereinsebene sin nicht förderfähig
Bemessungsgrundlage
Zuwendungsfähig nach Maßgabe der LSB M-V Förderrichtlinien sind:
Fahrtkosten
Ausgaben für Verpflegung (Tagegeld)
Ausgaben für Übernachtungen
Honorare für nebenberufliche Trainer
Entschädigungen für Kampf-, Schiedsrichter und Organisatoren
Ausgaben für sportmedizinische Untersuchungen
Ausgaben für Ausstattung der Landesleistungszentren und Trainingsstützpunkte mit Sportgeräten und Material
sächliche Verwaltungsausgaben in Höhe bis 5 v. H. der gewährten Zuwendung
Eigenanteilsberechnung
Der Radsportverband MV stellt notwendige Eigenanteile/ je Maßnahme und Sportler den Heimatvereinen in Rechnung.
Um in den Vereinen Planungssicherheit zu garantieren, werden die Höhe der zu zahlenden Eigenanteile vor Saisonbeginn übermittelt.Die Teilnahme an den von den zuständigen Trainern festgelegten Maßnahmen ( Training, Wettkämpfe ) sind Pflichtmaßnahmen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben sind die angefallen Kosten durch den Sportler ( Verein/ Eltern ) zu tragen.
