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Nachwuchsförderung

Kaderpyramide des RSV M-V

Viele Kinder und Jugendliche entwickeln früh den Wunsch nach einer sportlichen Karriere, insbesondere dann, wenn sie merken, dass sie ihren Sport leistungsorientiert und erfolgreich ausüben können. Um diese Entwicklung gezielt zu unterstützen, orientiert sich die Nachwuchsförderung im Radsport in Mecklenburg-Vorpommern an der Kaderpyramide des DOSB.

Gemeinsam mit den Vereinen vor Ort wird eine breite Basis für Talentsichtung und -entwicklung geschaffen. So können junge Sportlerinnen und Sportler früh erkannt und systematisch gefördert werden. Landesleistungszentren bilden dabei, nach den Vereinen, die nächste Stufe. In enger Zusammenarbeit mit den Sportgymnasien in Schwerin und Neubrandenburg ermöglichen sie eine weiterführende Entwicklung leistungsstarker Talente auf Landeskaderniveau.

Ziel dieser Förderung ist es, geeignete Athletinnen und Athleten schrittweise an das nationale Leistungsniveau heranzuführen und in Bundeskaderstrukturen zu überführen. Dort erfolgt die weitere Ausbildung an Bundesstützpunkten mit Blick auf internationale Einsätze und eine mögliche Perspektive im National- oder Olympiakader.

Maßgeblich für die Ausgestaltung der Kaderförderung ist die Leistunssportkonzeption des Landesverbandes und seine Förderrichtlinien.

Mein Kind ist Landeskader - wie geht es nun weiter?

Herzlichen Glückwunsch an Ihr Kind! Diese Leistung ist ein wichtiger Schritt und darf mit Recht gewürdigt werden.

Wenn Ihr Kind Interesse an einer leistungssportlichen Entwicklung im Radsport hat, stehen aktuell zwei mögliche Wege offen, die auch in der Grafik veranschaulicht sind. Ihr Kind kann nun an einem Landesleistungszentrum trainieren oder weiterhin vor Ort, wenn die Trainingsinfrastruktur dort vorhanden ist. Üblicherweise ist dies der Fall, wenn ihr Kind bereits an einem Landesstützpunkt trainiert. Sollte sich vor Ort keine geeignete Trainingsinfrastruktur und Trainerexpertise befinden, so ist der Wechsel an das Landesleistungszentrum in Kombination mit dem Besuch einer Eliteschule des Sports und dem angeschlossenem Sportinternat (bei Bedarf) die Option der Wahl. Da beide Optionen unterschiedliche Rahmenbedingungen für Training und schulische Ausbildung bieten, sollten beide Wege individuell geprüft werden.

Sollte keiner dieser Wege derzeit passend sein, ist das kein Nachteil. Ihr Kind kann und soll weiterhin mit Freude und Engagement Radsport betreiben. Eine spätere Entscheidung für den Leistungssport bleibt möglich! Bei entsprechender Entwicklung und Erfüllung der Voraussetzungen ist der Einstieg in die Strukturen der Landesleistungszentren und Eliteschulen des Sports auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

  Kaderwege  

Grundlagen der Nachwuchssichtung und Leistungssportkonzeption

Förderrichtlinie des RSV M-V

Richtlinie des Radsportverband M-V e.V. zum Einsatz von Zuwendungen aus dem 
Förderbereich „sportliche Talente im Land“

Grundlagen der Förderung

Der Radsportverband M-V e.V. ist als Fachverband und Träger des „Landesleistungszentrum Radsport“ für die Beantragung, den sachgerechten Einsatz und die Abrechnung der vom LSB M-V e.V. gewährten Zuwendungen für die Talentförderung zuständig.

Die Nutzung der bewilligten Fördermittel erfolgt nach Maßgabe der Förderrichtlinie des LSB MV e.V. und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO Mecklenburg-Vorpommern.

 

  1. Gegenstand der Förderung ( siehe auch Förderrichtlinie des LSB MV e. V. )

    Es werden Zuwendungen für die Talentförderung zu den Ausgaben der Landesfachverbände 
    (Landeskader- LK- / Nachwuchskader 2 - NK2 - ) im Land gewährt, die im Wesentlichen durch das Leistungssport- und Förderkonzept des LSB bestimmt werden. 

     

  2. Voraussetzungen der Förderung sportlicher Talente am LLZ Schwerin
    1. Der Sportler ist in den Landeskaderlisten ( LK bis NK2 ) des LLZ Schwerin geführt.

    2. Der Sportler trainiert ausschließlich nach den vom Landestrainer / Landesnachwuchstrainer vorgegebenen Trainingsplänen

    3. Der Sportler trainiert auf Grundlage seines Leistungsniveaus in Trainingsgruppen ( TG ) am LLZ Schwerin

    4. Der Sportler nimmt ausschließlich an den vom Landestrainer/ Landesnachwuchstrainer festgelegten Wettbewerben, Sichtungs- und Nominierungswettkämpfen teil.

     

  3. Planung/ Beantragung der Fördermittel
    1. Planungsgrundlage sind:

      1.  die bestätigten NK2 Kaderliste German Cycling

      2.  die Liste der berufenen Landeskader ( LK ) des RSV M-V e.V. 

      3.  die Liste der durch den LSB M-V bestätigten Trainingszentren des RSV M-V.

      4.  die Maßnahme- und Wettkampfplanung der Landestrainer ( NK2 ) und Landesnachwuchstrainer ( LK )

    2. Durch die Geschäftsstelle ist auf Grundlage der in 2.1. aufgeführten Planungsunterlagen der Antrag „ Förderung sportlicher Talente“ nach Maßgabe der Förderrichtlinie zu erarbeiten, dem Vizepräsidenten Wirtschaft –und Finanzen zur Prüfung und Unterzeichnung vorzulegen und  dem LSB M-V fristgerecht einzureichen.

     

  4. Gegenstand des Fördermitteleinsatzes

    Die Fördermittel werden eingesetzt für: 

    1. die Organisation und Durchführung des Trainings der Kaderathleten ( NK2 / LK ) am Landesleistungszentrum und an den Trainingsstützpunkten; 

    2. die Organisation und Durchführung von Lehrgängen und Wettkämpfen auf Landesebene

    3. die Unterstützung der Teilnahme von Kadern ( NK2 / LK ) an Sichtungs- und Nominierungs-wettkämpfen sowie Meisterschaften auf Landes- / Bundesebene;

    4. die Honorierung nebenberuflicher Trainertätigkeit;

      Trainerhonorare können durch den RSV MV aus den Verbandszuwendungen Leistungssport gewährt werden, wenn:
      - der Honorartrainer in einem anerkannten LLZ oder TSP nebenberuflich tätig ist, 
      - der Honorartrainer bestätigte LK- / NK2-Kaderathleten trainiert, wobei die  
        Trainingsgruppe insgesamt 10 Sportler umfassen soll, 
      - durch den Honorartrainer die Durchführung von mindestens zwei Trainingseinheiten 
        bzw. einen Trainingsumfang von 4 Stunden pro Woche im LLZ/TSP gewährleistet wird; 
        Wettkampfbetreuung kann zusätzlich pro Wettkampftag mit einer Trainingseinheit 
        von 120 Minuten honoriert werden, 
      - durch den Honorartrainer mindestens eine gültige Trainer C-Lizenz vorliegt, 
      - durch den Honorartrainer eine schriftliche Honorarvereinbarung mit der Ausweisung 
        der Tätigkeitsmerkmale und Arbeitsschwerpunkte für ein Jahr zwischen dem RSV M-V 
        e.V.  und dem Trainer abgeschlossen wurde.

    5. sportmedizinische Untersuchungen der NK2;

    6. die Ausstattung des Landesleistungszentrum und –der Trainingsstützpunkte mit Sportgeräten und Material;

    7. Maßnahmen zur Dopingaufklärung, - Bekämpfung und – Kontrolle für NK2 .

    8. Maßnahmen auf Vereinsebene sin nicht förderfähig

       

  5. Bemessungsgrundlage

    Zuwendungsfähig nach Maßgabe der LSB M-V Förderrichtlinien sind:

    1. Fahrtkosten 

    2. Ausgaben für Verpflegung (Tagegeld) 

    3. Ausgaben für Übernachtungen 

    4. Honorare für nebenberufliche Trainer 

    5. Entschädigungen für Kampf-, Schiedsrichter und Organisatoren 

    6. Ausgaben für sportmedizinische Untersuchungen 

    7. Ausgaben für Ausstattung der Landesleistungszentren und Trainingsstützpunkte mit Sportgeräten und Material

    8. sächliche Verwaltungsausgaben in Höhe bis 5 v. H. der gewährten Zuwendung

       

  6. Eigenanteilsberechnung
    1. Der Radsportverband MV stellt notwendige Eigenanteile/ je Maßnahme und Sportler den Heimatvereinen in Rechnung.
      Um in den Vereinen Planungssicherheit zu garantieren, werden die Höhe der zu zahlenden Eigenanteile vor Saisonbeginn übermittelt. 

    2. Die Teilnahme an den von den zuständigen Trainern festgelegten Maßnahmen ( Training, Wettkämpfe ) sind Pflichtmaßnahmen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben sind die angefallen Kosten durch den Sportler ( Verein/ Eltern ) zu tragen.